Durch meine Zulassung zu allen privaten Krankenversicherungen, der Beihilfe und den Zusatzversicherungen übernehmen diese einen Teil der Heilpraktiker-Leistungen, je nach Ihrem persönlichen Status bei Ihrer Versicherung. Die Rechnungsstellung erfolgt deshalb unabhängig von der Erstattung durch Ihre Krankenkasse nach Honorarvereinbarung mit der Praxis.
Naturheilkundliche Behandlung
- 30 Minuten 45 Euro
- 60 Minuten 85 Euro
- 90 Minuten 125 Euro
- Für den ersten Termin plane ich in der Regel 60-90 Minuten Zeit ein.
- Die Folgetermine sind meist kürzer. Eine Akupunktur-Sitzung oder Aroma-Akupunktur kostet in der Regel 60 Euro.
- Erstellen einer individuellen Kräuterrezeptur 30.- Euro.
- Telefonische Termine rechne ich ebenfalls nach diesen Sätzen ab.
Es können weiterführende Untersuchungen nötig werden z.B.:
- mikrobielle Stuhluntersuchung ungefähr 160.- €
- Hormonspeicheluntersuchung ab 70.- €
- Hormonurinuntersuchung ungefähr 70.-€
Auch diese Kosten werden, je nach Tarif, von Privaten Krankenversicherungen oder Zusatzversicherungen ganz oder teilweise übernommen.
Massagen als Teil der naturheilkundlichen Behandlung:
- Tuina Hals-Nackenmassage (30min) 45.- Euro
- Fußreflexzonen-Massage (30min) 45.- Euro
- Honigmassage (30 min) 45.- Euro
- Aromamassage (30min) 45.- Euro
Massagen sind Teil meiner naturheilkundlichen Behandlung und erfolgen nach einer Anamnese, wenn sie die erfolgverspechendste Behandlungs-Möglichkeit sind. Massagen sind Teil eines Therapieplans. Sie können nicht einzeln „gebucht“ werden.
Aroma-Akupunktur als Teil der naturheilkundlichen Behandlung:
Aroma-Akupunktur ist Teil meiner naturheilkundlichen Behandlung. Für die Auswahl der passenden ätherischen Öle bedarf es zuvor einer Anamnese. Es gelten die oben genannten Kosten für die naturheilkundliche Behandlung.
Zahlungsart:
Für privat Versicherte und Patienten mit Zusatzversicherung für Heilpraktiker kann ich eine Rechnung erstellen. Die Bezahlung erbitte ich dann jeweils nach Rechnungstellung. Die Überweisung des Honorars erfolgt unabhängig von der Erstattung Ihrer Krankenkasse. Gesetzlich versicherte Klienten bitte ich, direkt nach der Behandlung in bar oder mit EC-Karte zu bezahlen. Danke für Ihr Verständnis.
ENTSCHÄDIGUNG FÜR NICHT ABGESAGTE TERMINE
Wenn Sie einen vereinbarten Termin nicht wahrnehmen können, so sagen Sie bitte spätestens 48 Stunden vorher telefonisch ab. Wenn Ihr Termin auf einen Montag fällt, ist eine Terminabsage am Freitag davor bekannt zu geben. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass nicht oder kurzfristiger abgesagte Termine, unabhängig des Grunds Ihrer Absage, mit der Hälfte des normalen Behandlungspreises berechnet werden müssen, da Ihr Termin so kurzfristig nicht belegt werden kann.